Die französische Gothic Metal-Band DARK SANCTUARY, bei der auch einige namhafte Vertreter des Black Metal-Undergrounds mitwirken, konnte sich im einem Rechtsstreit um Urheberrechtsverletzungen gegen BUSHIDO durchsetzen:
"Wegen Urheberrechtsverletzungen muss Bushido nämlich Schadenersatz in noch unbekannter Höhe an eine französische Band und deren Plattenfirma zahlen. Das Hamburger Landgericht sprach den 31-Jährigen am Dienstag schuldig, in insgesamt 13 Liedern Songfragmente der Gothic-Band Dark Sanctuary ohne entsprechende Erlaubnis verwendet und damit deren Rechte als Komponisten, Künstler und Inhaber der Verwertungsrechte verletzt zu haben. Die elf Alben, Singles und Sampler, auf denen die Songs veröffentlicht worden waren, dürfen laut Beschluss der Richter ab sofort nicht mehr verkauft werden. Bereits ausgelieferte Tonträger muss die Plattenfirma zurückrufen und vernichten."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits 2007 gab es eine ähnliche Auseinandersetzung zwischen DIMMU BORGIR und BUSHIDO, die allerdings außergerichtlich beigelegt wurde.
Woher die Vorliebe des Rappers für Black Metal kommt ist unbekannt.
Quelle: http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,685251,00.html